Erbuntertänigkeit

Die Erbuntertänigkeit war ein dänisches Gesetz, das 1733 eingeführt wurde, weil die Gutsherren Soldaten für die Landmiliz brauchten.

Mit der Erbuntertänigkeit war es verboten für bodenlose Knechte, das Gut zu verlassen, wo sie geboren waren, eine Praxis, die sich sonst immer mehr verbreitet hatte, da viele Knechte in die Städte zogen. 

Als Teil der Bauernreforme wurde die Erbuntertänigkeit aufgehoben, als die Ausschreibung von Soldaten 1788 staatlich gemacht wurde. Als die Erbuntertänigkeit aufgehoben wurde, wurde die Macht der Monarchie bedeutend gestärkt, auf Kosten von den erzürnten Gutsherren, die fühlten, daß ihre alten Privilegien gekränkt wurden.

Die Aufhebung der Erbuntertänigkeit  wurde ein Symbol bürgerlicher Freiheit, und die dänische Monarchie nahm eine starke Stellung ein, im Gegensatz zu z.B. der Monarchie in Frankreich, wo die Forderungen nach Reformen zu der Hinrichtung von Ludwig dem 16. führten.

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