Grundgesetz des dänischen Reiches

Das Grundgesetz des dänischen Reiches "Grundloven" wurde am 5. Juni 1849 eingeführt und gewährte allgemeine Wahlrecht für Männer. Frauen wurden erst ab 1915 wahlberechtigt.

In ihrer jetzigen Form ist das Grundgesetz des dänischen Reiches am 5. Juni 1953 das letzte Mal geändert worden, wo eine weibliche Erbfolgerin des Throns akzeptiert wurde.

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