Königsgesetz
Das Königsgesetz, auch als Lex Regia benannt, bezeichnet die für Dänemark-Norwegen geltende Verfassung in den Jahren 1665 bis 1849, wo das Grundgesetz in Kraft trat.
Das Königsgesetz wurde ausarbeitet von Peder Schumacher Griffenfeld, und es wurde in Schrift niedergelegt. Das Königsgesetz war das einzige Gesetz in Europa, wo die Machtbefugnisse des Absolutismus geradezu schriftlich vorlagen.