Landschaftsgesetze
Die Landschaftsgesetze wurden in der ersten Hälfte der 1200er Jahren niedergeschrieben.
Die Gesetze ist die Gemeinbezeichnung vom Seeländichen, Jütischen und Schonischen Recht, bezeichnend je sein Rechtsgebiet. Man weiß, daß das Jütische Recht auf Initiative von Valdemar dem Sieger erlassen wurde, wogegen Schonisches und Seeländisches Recht auf Initiative des Thinges niedergeschrieben worden ist.