Pachtzins
Pachtzins ist die Bezeichnung für die jährliche Abgabe, die der Pächter dem Gutsherrn zahlen musste, weil dieser das Eigentumrecht des Pachtshofes hatte.
Die Größe des Pachtszinses wurde in einem Pachtkontrakt festgelegt, den der Bauer mit dem Gutsherrn beim Pachtwechsel einging. Die Abgabe bestand nicht nur in Geld, könnte auch Naturalien sein, wie z.B. Korn.
Der Pachtzins wurde allgemeiner Brauch in Dänemark ab etwa 1700.